Donnerstag, 16. Juni 2011

Mein 12SA-Stellwerk - Gegenseitiges Verschließen von Fahrstraßen und Signalhebeln

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Auch Fahrstraßen und Signalhebel müssen gegeneinander verschlossen sein. Allerdings gilt dort natürlich, dass der Hebel verschlossen ist, wenn die Fahrstraße nicht eingelegt ist.

Bei Ausfahrstraßen ist dieser Verschluss auf meinem Stellwerk einfach, weil das Ausfahrsignal für beide Ausfahrstraßen einer Fahrtrichtung gleich freigestellt wird – nämlich einflügelig: Die Gruppenausfahrsignale hatten nur einen Flügel. Weil beide Ausfahrstraßen einer Richtung auf derselben Fahrstraßenschubstange liegen, geht der Verschluss so: Ein einzelnes Verschlussstück sitzt bei Grundstellung der Fahrstraßenschubstange direkt unter dem Sperrbalken des Ausfahrsignalhebels. Sowohl ein Verschieben der Schubstange nach links wie auch nach rechts gibt daher den Sperrbalken frei und ermöglicht nach dem Anheben des Sperrhebelgewichts das Stellen des Ausfahrsignals.
In der Freistellung ist die Ausnehmung an der Hebelrolle für die Klinke am Sperrbalken etwas wengier tief: Daher steht der Sperrbalken bei Freistellung etwas tiefer und verhindert das Zurückschieben der Fahrstraßenstangen. Hier sieht man das Verschlussstück für das Signal B:


(das Verschlussstück ist das hinterste der drei sichtbaren!); und für das Signal C:


Auf beiden Bildern sieht man weitere Verschlussstücke für die Ausfahrsignalhebel – ihren Zweck erkläre ich später.

Für die Einfahrsignale ist der Verschluss etwas aufwendiger, weil ja für die Fahrstraßen E1 und E2 der Einfahrsignalhebel verschieden gestellt werden muss: Einflügelig frei für E1, zweiflügelig frei für E2, wobei die jeweilige andere Stellung verhindert werden muss.

Für das Signal A wird ein zweistelliger Hebel verwendet, der technisch den Riegelhebeln gleicht. Der Verschluss erfolgt hier so:
  • Für die Freigabe des Hebels bzw. den Verschluss der Fahrstraße bei Freistellung sorgt ein Verschlussstück wie bei den Ausfahrsignalen.
  • Damit der Hebel nur in die eine richtige Richtung umgelegt werden kann, gibt es drei weitere Verschlussstücke (die mir ziemlich "frei erfunden" scheinen):
    • Am Hebel selbst ist auf der rechten Seite eine lange Nase angebracht – hier sieht man sie bei einflügeliger Freistellung für E1 (für andere Verschlussaufgaben kann da wohl eine weitere Nase vorhanden sein – sie ist hier aber abgesägt worden):
    • An der Fahrstraßenstange sind zwei Rückhaltungen angebracht, die die Nase je nach Stellung der Stange nur für eine Richtung freigeben. Das folgende Bild ist in Längsrichtung der Fahrstraßenschubstangen aufgenommen. Der Signalhebel für A ist in Grundstellung, daher steht die Nase senkrecht nach unten. Weit im Hintergrund sieht man das Verschlussstück, das hier in der Grundstellung der Fahrstraßenstange das Absenken des Sperrbalkens und damit das Freistellen verhindert:

Verschluss/Freigabe und Rückhaltungen für die Auswahl der Richtung von D schenke ich mir in diesem Posting – vielleicht nehme ich mir später dafür Zeit.

Jedenfalls gibt es nun eine weitere Verschlusstechnik – wir haben also:

a. Verschlussstück gegen Sperrgewichtshebel (Weichenhebel) bzw. Sperrbalken (Riegelhebel)
b. Stellungsprüfer gegen Kettenrolle (Weichenhebel)
c. Verschlussstück-Haken gegen Hebelrolle (Riegelhebel)
d. Rückhaltung gegen Hebelrollen-Nase (Signalhebel für Einfahrsignale)

Nächster Eintrag zu meinem 12SA-Stellwerk: Ausschlüsse zwischen Fahrstraßen

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